Dokumente
Deutschland Bundesländer Hamburg Fachbehörden Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
10.06.2020
Pressemitteilung
Ab 15. JuniHamburg lockert weitere Corona-bedingte Einschränkungen
Hamburg hat heute (Dienstag) weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die größtenteils ab dem 15. Juni 2020 gelten. Die Regelungen betreffen insbesondere Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen, die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten sowie Besuchsmöglichkeiten der Außenbereiche von Kombi-Schwimmbädern. Die Allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten mit den Änderungen fort: Weiterhin gelten die allgemeinen Grundsätze für Kontaktbeschränkungen, wonach Personen grundsätzlich 1,50...
Hamburg hat heute (Dienstag) weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die größtenteils ab dem 15. Juni 2020 gelten. Die Regelungen betreffen insbesondere Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen, die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten sowie Besuchsmöglichkeiten der Außenbereiche von Kombi-Schwimmbädern. Die Allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten mit den Änderungen fort: Weiterhin gelten die allgemeinen Grundsätze für Kontaktbeschränkungen, wonach Personen grundsätzlich 1,50 Meter Abstand halten sollen. Diese Kontaktregel ist grundlegend auch für alle anderen Bereiche. Ebenso gelten die Regelungen zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung, zum Beispiel im ÖPNV und im Einzelhandel, in vollen Umfang fort. Besuchsregelungen in Pflege- und Wohneinrichtungen Bislang durften pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in Wohneinrichtungen der Pflege mindestens eine Stunde pro Woche Besuch durch eine festgelegte Person mit Voranmeldung erhalten. Besuche für maximal zwei weitere Stunden waren mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich, wurden in der Besuchspraxis aber nicht immer realisiert. Die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner stellten für diese, aber auch für deren Angehörige einen nicht unerheblichen Einschnitt in ihr Leben dar. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Pflege- und betreuungsbedürftige Personen sind einer besonders hohen Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.06.2020