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22.05.2017
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Maßnahmen zur Desinfektion und Abfall-/Abwasserentsorgung im Zusammenhang mit einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland
Maßnahmen zur Desinfektion und Abfall-/Abwasserentsorgung im Zusammenhang mit einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland Alle Maßnahmen müssen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und ggf. Kompetenz- und Behandlungszentrum erfolgen. Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (wirksam gegen behüllte Viren) sind zur Desinfektion bei Kontamination mit Ebolaviren ausreichend. Viruzide Desinfektionsmittel, d.h. Mittel, die zusätzli...
Maßnahmen zur Desinfektion und Abfall-/Abwasserentsorgung im Zusammenhang mit einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland Alle Maßnahmen müssen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und ggf. Kompetenz- und Behandlungszentrum erfolgen. Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (wirksam gegen behüllte Viren) sind zur Desinfektion bei Kontamination mit Ebolaviren ausreichend. Viruzide Desinfektionsmittel, d.h. Mittel, die zusätzlich auch gegen unbehüllte Viren wirksam sind, können ebenfalls angewendet werden. Dieses Merkblatt informiert detailliert über Desinfektionsmaßnahmen und die Abfall- und Abwasserentsorgung bei einem begründetem Ebolafieber-Verdachtsfall. Im Anhang enthält das Dokument eine Liste der Sonderabfallverbrennungsanlagen, die erklärt haben, Ebolavirus-haltigen Abfall zur Verbrennung anzunehmen. Erscheinungsdatum 19. Mai 2017 PDF (166 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.05.2017