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26.05.2015
Kleine Anfrage
Abgrenzung von Mehrwertsteuersatz und vermindertem Mehrwertsteuersatz bei Bandagen und Orthesen
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 6902Eingang: 20.05.2015Kleine Anfragedes Abg. Thaddäus Kunzmann CDU Abgrenzung von Mehrwertsteuersatz und vermindertem Mehrwertsteuersatz bei Bandagen und OrthesenIch frage die Landesregierung: 1. 2. 3. 4. Nach welchen Kriterien werden die Abgabe von Bandagen und Orthesen mit dem vollen bzw. mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz belegt? Werden diese Kriterien von allen Finanzämtern einheitlich angewandt? Inwieweit sind hierzu Abwei...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 6902Eingang: 20.05.2015Kleine Anfragedes Abg. Thaddäus Kunzmann CDU Abgrenzung von Mehrwertsteuersatz und vermindertem Mehrwertsteuersatz bei Bandagen und OrthesenIch frage die Landesregierung: 1. 2. 3. 4. Nach welchen Kriterien werden die Abgabe von Bandagen und Orthesen mit dem vollen bzw. mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz belegt? Werden diese Kriterien von allen Finanzämtern einheitlich angewandt? Inwieweit sind hierzu Abweichungen zu den Festlegungen der Zolltarifbehörden möglich und bekannt? Nehmen unterschiedliche Zolltarifbehörden unterschiedliche Festlegungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb einer Produktgruppe (hier Bandagen und Orthesen) vor? Sind hierzu in den vergangenen Jahren Änderungen in der Anwendung festzustellen? Wie ist die Erstattung der Abgabe von Bandagen und Orthesen zwischen den Leistungserbringern (z. B. Sanitätshäuser) und Kostenträgern geregelt? Wer trägt im Fälle einer falschen Zuordnung des verminderten Mehrwertsteuersatzes das Risiko einer möglichen Steuernachzahlung? Welche Möglichkeiten sieht sie, bei der Zuordnung eines verminderten Mehrwertsteuersatzes Transparenz und Verbindlichkeit zu gewährleisten?5. 6. 7. 8.18.05.2015 Kunzmann CDU
Angaben ohne Gewähr. Stand: 26.05.2015