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08.04.2016
Schriftliche Anfrage
Tarnpässe
Antwort
des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 17.02.2016
1. Welche bayerischen Behörden sind befugt, sog.
Tarnpässe, d. h. echte Pässe mit Tarnidentitäten, auszustellen oder ausstellen zu lassen?
Die Ausstellung von deutschen Tarnpapieren erfolgt ebenso
wie die Ausstellung von regulären deutschen Personaldokumenten durch die bayerischen Pass-/Personalausweisbehörden. Sie werden hier im Rahmen der Amtshilfe für die
Bayerische Polizei bzw. das Bayerische Landesamt für Verfa...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.04.2016
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