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08.04.2016
Schriftliche Anfrage
#17/10165
der Abgeordneten Katharina Schulze GRÜ 

Tarnpässe

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.02.2016 1. Welche bayerischen Behörden sind befugt, sog. Tarnpässe, d. h. echte Pässe mit Tarnidentitäten, auszustellen oder ausstellen zu lassen? Die Ausstellung von deutschen Tarnpapieren erfolgt ebenso wie die Ausstellung von regulären deutschen Personaldokumenten durch die bayerischen Pass-/Personalausweisbehörden. Sie werden hier im Rahmen der Amtshilfe für die Bayerische Polizei bzw. das Bayerische Landesamt für Verfa...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.04.2016