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06.04.2016
Landesregierung (Finanzministerium)
#6/5289
Drucksache 6/5289 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Vorgriffe für das 2. Halbjahr 2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5289 6. Wahlperiode 04.04.2016 UNTERRICHTUNG durch die Finanzministerin Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Vorgriffe für das 2. Halbjahr 2015 Gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist dem Landtag im Abstand von sechs Monaten, nach §§ 37 und 38 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für jedes Halbjahr, nachträglich über Zustimmungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgab...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.04.2016