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06.04.2016
Landesregierung (Finanzministerium)
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Vorgriffe für das 2. Halbjahr 2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5289
6. Wahlperiode 04.04.2016
UNTERRICHTUNG
durch die Finanzministerin
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
einschließlich der Vorgriffe für das 2. Halbjahr 2015
Gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist dem
Landtag im Abstand von sechs Monaten, nach §§ 37 und 38 der Landeshaushaltsordnung
(LHO) für jedes Halbjahr, nachträglich über Zustimmungen zu über- und außerplanmäßigen
Ausgab...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.04.2016
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