Dokumente
Deutschland Bundesländer Bayern Landtag Dokumente
31.03.2016
Schriftliche Anfrage
Auffangstation für Reptilien München e.V.
7. a) Unter welchen Umständen und aufgrund welcher
Rechtsgrundlage sind Tötungen von beschlagnahmten Tieren zulässig und vorgesehen?
b) Wäre eine fehlende Unterbringungsmöglichkeit für
einzelne Tiere, ausgelöst durch eine Schließung der
Auffangstation für Reptilien aus finanziellen Gründen,
ein vernünftiger Grund zur Tötung i. S. von §1 7 Nr.
1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) i. V. mit Art 20 a
des Grundgesetzes (GG)?
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 18.01...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 31.03.2016