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31.03.2016
Schriftliche Anfrage
#17/9683
der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Rosi Steinberger GRÜ 

Auffangstation für Reptilien München e.V.

7. a) Unter welchen Umständen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind Tötungen von beschlagnahmten Tieren zulässig und vorgesehen? b) Wäre eine fehlende Unterbringungsmöglichkeit für einzelne Tiere, ausgelöst durch eine Schließung der Auffangstation für Reptilien aus finanziellen Gründen, ein vernünftiger Grund zur Tötung i. S. von §1 7 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) i. V. mit Art 20 a des Grundgesetzes (GG)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.01...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 31.03.2016