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17.03.2016
Antwort
#Drs 6/4258
SMI 

Einführung der Mietpreisbremse (Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung von Bestandswohnungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) in einzelnen sächsischen Gemeinden bzw. G...

Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thema: Einführung der Mietpreisbremse (Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung von Bestandswohnungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) in einzelnen sächsischen Gemeinden bzw. Gemeindegebieten Mit dem am 1.6.2015 in Kraft getretenen Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG besteht für die Bundesländer die Möglichkeit, in besonders festzulegenden Gebieten...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.03.2016