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10.03.2016
Ulrike Berger (B90/GR)
Berechnung und Prüfung unzumutbarer Wegezeiten
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5246
6. Wahlperiode 09.03.2016
(Termin zur Beantwortung
gemäß § 64 Absatz 1 GO LT:
23.03.2016)
KLEINE ANFRAGE
der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berechnung und Prüfung unzumutbarer Wegezeiten
Paragraph 45 Absatz 4 Schulgesetz M-V legt Schülermindestzahlen für die Bildung von
Eingangsklassen fest. Die Mindestzahlen dürfen unterschritten werden „[…], wenn gemäß
dem genehmigten Schulentwicklungsplan bei Aufhebung der Schule ...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.03.2016
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