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10.03.2016
Ulrike Berger (B90/GR)
#6/5246
Drucksache 6/5246 

Berechnung und Prüfung unzumutbarer Wegezeiten

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5246 6. Wahlperiode 09.03.2016 (Termin zur Beantwortung gemäß § 64 Absatz 1 GO LT: 23.03.2016) KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berechnung und Prüfung unzumutbarer Wegezeiten Paragraph 45 Absatz 4 Schulgesetz M-V legt Schülermindestzahlen für die Bildung von Eingangsklassen fest. Die Mindestzahlen dürfen unterschritten werden „[…], wenn gemäß dem genehmigten Schulentwicklungsplan bei Aufhebung der Schule ...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.03.2016