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08.03.2016
Kleine Anfrage
Selbstbehalt Asylsuchende nach § 7 Absatz 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Zais
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thema: Selbstbehalt Asylsuchende nach § 7 Absatz 5
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Seit 01. März 2015 ist in § 7 Absatz 5 Asylbewerberleistungsgesetz geregelt, dass
Asylsuchenden vom eigenen Vermögen ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro zu belassen ist.
Laut einem Bericht von MDR Info vom 24. Februar 2016 führte das Innenministerium schriftlich
aus, dass es diese Regelung erst sei...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.03.2016
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