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17.06.2025
Fachmitteilung
Eisenbahn-Bundesamt 

Nachweisführung elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für Eisenbahnfahrzeuge: Mitteilung gemäß Artikel 13 der TSIZZSVO (EU) 2023/1695 Annex B.1 Germany zu ERA/ERTMS/033281 „Technical documentati...

Fachmitteilung 11 / 2025 vom: 31.03.2025, Thema: Fahrzeuge Die in Annex B.1 Germany zu ERA/ERTMS/033281 „Technical documentation for non TSI compliant train detection“ (kurz Annex B.1 Germany) aufgeführten Anforderungen betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs, die einer Genehmigung zum Inverkehrbringen von Fahrzeugen nach Artikel 21 der RL (EU) 2016/797 oder einer Abnahme nach § 32 Abs. 1 EBO bedürfen. Die Regeln finden Anwendung bei Lokomotiven, Triebfahrzeugen, Triebzügen und Wagen (Rei...
Fachmitteilung 11 / 2025 vom: 31.03.2025, Thema: Fahrzeuge Die in Annex B.1 Germany zu ERA/ERTMS/033281 „Technical documentation for non TSI compliant train detection“ (kurz Annex B.1 Germany) aufgeführten Anforderungen betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs, die einer Genehmigung zum Inverkehrbringen von Fahrzeugen nach Artikel 21 der RL (EU) 2016/797 oder einer Abnahme nach § 32 Abs. 1 EBO bedürfen. Die Regeln finden Anwendung bei Lokomotiven, Triebfahrzeugen, Triebzügen und Wagen (Reisezug- und Güterwagen) sowie Nebenfahrzeugen für den Betrieb im deutschen Gültigkeitsbereich des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/797 (IOP-Richtlinie). Die Anforderungen dieses Dokuments sind entscheidend, um einen sicheren, störungs- und fehlerfreien Einsatz neuer oder umgebauter Fahrzeuge zu gewährleisten. Annex B.1 Germany integriert die bisherigen Vorgaben der technischen Regelung (TR)-EMV Teile 1 bis 3, die Vorgaben der Bekanntgaben 04 und 05 des Arbeitskreises Elektromagnetische Verträglichkeit (AKEMV) des Lenkungskreises Fahrzeuge. Zur Information werden zusätzlich zwei für Deutschland erforderliche Sonderfälle in der TSIZZS aufgeführt. Die Vorgaben von Annex B.1 Germany gelten bis zur Überführung als Sonderfälle in die TSIZZS als notifizierte nationale technische Regeln (NNTR). Sie können somit als Prüfgrundlage im Fahrzeuggenehmigungsprozess alternativ zu den bisherigen NNTR – TR-EMV Teile 1 bis 3 und weitere zutreffenden Bekanntgaben des AKEMV – verwendet werden. Der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.06.2025