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16.06.2025
Fachmeldungen
Einladung zum dritten Online-Austausch zur Umsetzung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für Softwarehersteller und -anbieter
Einladung zum dritten Online-Austausch zur Umsetzung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für Softwarehersteller und -anbieter Ein weiterer Informationsaustausch mit Softwareherstellern und den Experten der HI-Tier über die Umsetzung der Antibiotikameldungen findet am 16.07.2025 online statt. Datum: 16.06.2025 Navigationspfad Arbeitsbereiche Tierarzneimittel Fachmeldungen Einladung zum dritten Online-Austausch zur Umsetzung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für Softwarehersteller u...
Einladung zum dritten Online-Austausch zur Umsetzung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für Softwarehersteller und -anbieter Ein weiterer Informationsaustausch mit Softwareherstellern und den Experten der HI-Tier über die Umsetzung der Antibiotikameldungen findet am 16.07.2025 online statt. Datum: 16.06.2025 Navigationspfad Arbeitsbereiche Tierarzneimittel Fachmeldungen Einladung zum dritten Online-Austausch zur Umsetzung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für Softwarehersteller und -anbieter In dem Online-Austausch wird über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses und über die Implementierung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für die nächsten Tierarten informiert. Aufgrund des Regierungswechsels wird nun ein aktualisierter Gesetzentwurf (GE) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes in die Beratungen gehen. Dieser GE sieht eine Verschiebung der Meldefrist für die Daten der eingesetzten Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf den 14. Januar 2030 (mit Daten aus dem Jahr 2029) vor. Das geänderte TAMG soll am 01. Januar 2026 in Kraft treten. Somit würde die derzeit gültige Meldefrist (28. Januar 2026) nicht zum Tragen kommen. Jedoch kann es im Laufe der Beratungen noch zu Änderungen / Anpassungen des GE kommen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Meldeverpflichtung der Antibiotikaverbrauchsmengen für die Tierarten der 2. Stufe (nach Art. 15 Abs. 2 VO (EU) 2021/578) sind im neuen § 61 a des GE festgehalten. Die erste...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.06.2025