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09.07.2015
Antwort (LReg)
6/1958 

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz in Brandenburg

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/1958Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 732 der Abgeordneten Anja Heinrich und Kristy Augustin der CDU-Fraktion Drucksache 6/1744Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz in BrandenburgWortlaut der Kleinen Anfrage 732 vom 11. Juni 2015: Für blinde Menschen, die zeitweise oder dauerhaft in vollstationären Einrichtungen untergebracht sind, erfolgt eine Kürzung des Blindengeldes nach § 72 SGB XII (Blindenhilfe) und ebenso des Landesbli...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/1958Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 732 der Abgeordneten Anja Heinrich und Kristy Augustin der CDU-Fraktion Drucksache 6/1744Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz in BrandenburgWortlaut der Kleinen Anfrage 732 vom 11. Juni 2015: Für blinde Menschen, die zeitweise oder dauerhaft in vollstationären Einrichtungen untergebracht sind, erfolgt eine Kürzung des Blindengeldes nach § 72 SGB XII (Blindenhilfe) und ebenso des Landesblindengeldes. Grund für die Kürzung ist eine Verringerung des blindheitsbedingten Mehraufwandes. Die Regelungen hinsichtlich des Umfangs der Kürzungen sind in den Blindengeldgesetzen oder Pflegegeldgesetzen der Länder sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer kompletten Streichung bis zur Kürzung um 50 Prozent. In Brandenburg heißt es im Landespflegegeldgesetz: ,,Schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen erhalten kein Pflegegeld nach diesem Gesetz." Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchen Ländern erfolgt bei stationärer Unterbringung ebenfalls die vollständige Streichung des Landesblinden oder -pflegegeldes? 2. Wie begründet die Landesregierung, dass für Anspruchsberechtigte im Land Brandenburg bei einer stationären Unterbringung keine anteilige Zahlung des Landespflegegeldes erfolgt? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass blinde Menschen in Brandenburg nicht schlechter gestellt sind...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 09.07.2015