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28.05.2025
Erscheinung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

M. Plus Life Sciences AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG ohne erforderlichen Prospekt

Erscheinung:28.05.2025 | Thema Verbraucherschutz M. Plus Life Sciences AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG ohne erforderlichen Prospekt Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die M. Plus Life Sciences AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG im Austausch gegen die „Übernahme“ von Fonds-Anteilen der Multi Asset Portfolio Gmb H & Co.KG öffentlich anbietet. Der erforde...
Erscheinung:28.05.2025 | Thema Verbraucherschutz M. Plus Life Sciences AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG ohne erforderlichen Prospekt Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die M. Plus Life Sciences AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG im Austausch gegen die „Übernahme“ von Fonds-Anteilen der Multi Asset Portfolio Gmb H & Co.KG öffentlich anbietet. Der erforderliche Prospekt hierfür wurde nicht veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.Zum Hintergrund In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz -...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.05.2025