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23.05.2025
Publikation
Bundesverwaltungsamt 

Fahrtkosten

Merkblatt Beihilfe Fahrtkosten (Stand: April 2024) Grundsätzlich sind die Kosten für Fahrten zu ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungen nicht beihilfefähig. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) regelt aber einige Fälle, in denen Fahrtkosten als beihilfefähig anerkannt werden können. 1. Unter welchen Voraussetzungen sind meine entstandenen Fahrtkosten beihilfefähig? In folgenden Fällen müssen die Fahrten ärztlich verordnet werden (§ 31 Absatz 1 BBhV): » Fahrt...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.05.2025