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23.05.2025
Publikation
Eigenbehalte
Merkblatt
Beihilfe
Eigenbehalte
(Stand: April 2024)
Viele beihilfefähige Aufwendungen werden um Eigenbehalte gemindert. Dies ist in § 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.
1. Von welchen beihilfefähigen Aufwendungen werden Eigenbehalte abgezogen?
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Arznei- und Verbandmittel, Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten
und Sondennahrung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit sich auf natürliche Weise
ausreichend zu ernähren sowie Medizinprodukte,
»
Hilfsmitte...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.05.2025
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