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23.05.2025
Publikation
Bundesverwaltungsamt 

Eigenbehalte

Merkblatt Beihilfe Eigenbehalte (Stand: April 2024) Viele beihilfefähige Aufwendungen werden um Eigenbehalte gemindert. Dies ist in § 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. 1. Von welchen beihilfefähigen Aufwendungen werden Eigenbehalte abgezogen? » Arznei- und Verbandmittel, Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren sowie Medizinprodukte, » Hilfsmitte...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.05.2025