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23.05.2025
Beschluss
#ECLI:EU:C:2025:365
European Court of Justice 

Marabu Airlines

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS 29. April 2025(*)„ Streichung “In der Rechtssache C‑119/25 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Hamburg (Deutschland) mit Beschluss vom 13. Dezember 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 7. Januar 2025, in dem Verfahren OF,NYgegen Marabu Airlines OÜerlässt DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFSnach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunarfolgenden Beschluss 1        Mit Schreiben vom 2. April 2025, da...
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS 29. April 2025(*)„ Streichung “In der Rechtssache C‑119/25 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Hamburg (Deutschland) mit Beschluss vom 13. Dezember 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 7. Januar 2025, in dem Verfahren OF,NYgegen Marabu Airlines OÜerlässt DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFSnach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunarfolgenden Beschluss 1        Mit Schreiben vom 2. April 2025, das am 9. April 2025 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Amtsgericht Hamburg (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sein Vorabentscheidungsersuchen gegenstandslos geworden sei.2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.3        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:Die Rechtssache C‑119/25 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen. Unterschriften*      Verfahrenssprache: Deutsch.

Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.05.2025