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22.05.2025
Pressemitteilungen
#99/25
Bundesgerichtshof 

Verhandlungstermin am 29. Juli 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal N 010, in Sachen XI ZR 29/24 - (Musterfeststellungsklage zu den Voraussetzungen und zur Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge...

Pressemitteilung Nr. 99/25 vom 22.5.2025  Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 99/2025 Verhandlungstermin am 29. Juli 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal N 010, in Sachen XI ZR 29/24 - (Musterfeststellungsklage zu den Voraussetzungen und zur Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen) Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über verschiedene Voraussetzungen und über die Verjährung von Ansprüchen auf we...
Pressemitteilung Nr. 99/25 vom 22.5.2025  Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 99/2025 Verhandlungstermin am 29. Juli 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal N 010, in Sachen XI ZR 29/24 - (Musterfeststellungsklage zu den Voraussetzungen und zur Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen) Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über verschiedene Voraussetzungen und über die Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen zu entscheiden haben. Sachverhalt: Der Musterkläger ist ein seit über vier Jahren als qualifizierte Einrichtung in die Liste nach § 4 UKla G eingetragener Verbraucherschutzverband. Die beklagte Sparkasse schloss seit den 1990er-Jahren mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach - bis zu 50 % ab dem 15. Sparjahr - gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen. Die Vertragsformulare enthielten keine konkreten Bestimmungen zur Änderung des variablen Zinssatzes. Prozessverlauf: Der Musterkläger hält die Regelungen zur Änderung des variablen Zinssatzes für unwirksam und die während der Laufzeit der Sparverträge von der Musterbeklagten vorgenommene Verzinsung für zu niedrig. Er begehrt mit seiner Musterfeststellungsklage u. a. die Feststellung der Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel, die Bestimmung eines Referenzzinses für die Sparverträge sowie die...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.05.2025