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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
22.05.2025
Entscheidungen
IX. Senat – Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung
Urteil vom 08. April 2025, IX R 8/24 Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung ECLI:DE:BFH:2025:U.080425. IXR 8.24.0 BFH IX. Senat EUV 2016/679 Art 15, FGO § 40 Abs 2, FGO § 67, GG Art 103 Abs 1, AEUV Art 267 Abs 3 vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 20. März 2024, Az: 16 K 12118/21 Leitsätze 1. NV: Begehrt ein Steuerpflichtiger bei der Finanzbehörde Akteneinsicht und macht er im Klageverfahren erstmals einen Aus...
Urteil vom 08. April 2025, IX R 8/24 Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bei Klageänderung ECLI:DE:BFH:2025:U.080425. IXR 8.24.0 BFH IX. Senat EUV 2016/679 Art 15, FGO § 40 Abs 2, FGO § 67, GG Art 103 Abs 1, AEUV Art 267 Abs 3 vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 20. März 2024, Az: 16 K 12118/21 Leitsätze 1. NV: Begehrt ein Steuerpflichtiger bei der Finanzbehörde Akteneinsicht und macht er im Klageverfahren erstmals einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung geltend, liegt eine Klageänderung vor.2. NV: Die Klageänderung ist grundsätzlich unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Auskunftsanspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an der für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 16 K 12118/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um Akteneinsicht und um die Übersendung von Kopien der Bewertungsakten und -daten zu der Immobilie Y-Straße in Z-Stadt. Die Immobilie wurde im Jahr 2008 durch einen Bauträger erworben, saniert, modernisiert und zum Teil einigen Neubaumaßnahmen unterzogen. Im Jahr 2010 erwarben die Kläger und Revisionskläger (Kläger) das Wohneigentum an der darin befindlichen Eigentumswohnung Nr. xx. Nach einer Außenprüfung bei dem zuständigen Verwalter...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.05.2025