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20.05.2025
Pressemitteilungen
Wohnnutzung und faktisches Kerngebiet
Verfahrensinformation Faktisches Kerngebiet und Wohnnutzung Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für die Nutzung eines Geschäftsgebäudes in der Innenstadt der Beklagten als Spielhalle mit einer Gesamtfläche von ca. 150 m2 und 12 Spielgeräten. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Der nach erfolglosem Widerspruch erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Vorhaben sei nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Die maßgebliche nähere Umgebung entspreche keinem Baugebiet der Baunutzungsverord...
Verfahrensinformation Faktisches Kerngebiet und Wohnnutzung Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für die Nutzung eines Geschäftsgebäudes in der Innenstadt der Beklagten als Spielhalle mit einer Gesamtfläche von ca. 150 m2 und 12 Spielgeräten. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Der nach erfolglosem Widerspruch erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Vorhaben sei nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Die maßgebliche nähere Umgebung entspreche keinem Baugebiet der Baunutzungsverordnung. Eine Einstufung als faktisches Kerngebiet scheide wegen der mehr als geringfügigen Wohnnutzung in der näheren Umgebung aus. Die Spielhalle füge sich aber ein, obwohl der vorhandene Rahmen überschritten werde. Städtebauliche Spannungen seien nicht zu erwarten. Eine negative Vorbildwirkung habe die Beklagte nicht konkret dargelegt.Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und das Urteil im Ergebnis bestätigt. Allerdings sei das Vorhaben entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO als Vergnügungsstätte zulässig. Die Eigenart der näheren Umgebung entspreche einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO. Die nicht unerhebliche, aber noch untergeordnete Nutzung einiger Gebäude zum Wohnen stehe der Annahme eines Kerngebiets nicht entgegen, wenngleich die Wohnnutzung im vorhandenen Umfang in einem Kerngebiet nur aufgrund von Festsetzungen nach § 7 Abs. 4 BauNVO zulässig wäre.Dagegen wendet sich die...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.05.2025