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19.05.2025
Antrag (ABl.)
Pemak
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 13. Februar 2025 - S O gegen G Gmb H(Rechtssache C-136/25, Pemak 1 )Verfahrenssprache: Deutsch Vorlegendes Gericht Bundesarbeitsgericht Parteien des Ausgangsverfahrens Kläger: S OBeklagte: G Gmb HVorlagefragen 1. Sind bei der Berechnung einer nach nationalem Recht zur Konkretisierung des Merkmals „vorübergehend“ in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG 1 festgelegten Überlassungshöchstdauer im Fall eines B...
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 13. Februar 2025 - S O gegen G Gmb H(Rechtssache C-136/25, Pemak 1 )Verfahrenssprache: Deutsch Vorlegendes Gericht Bundesarbeitsgericht Parteien des Ausgangsverfahrens Kläger: S OBeklagte: G Gmb HVorlagefragen 1. Sind bei der Berechnung einer nach nationalem Recht zur Konkretisierung des Merkmals „vorübergehend“ in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG 1 festgelegten Überlassungshöchstdauer im Fall eines Betriebsübergangs Veräußerer und Erwerber stets als ein „entleihendes Unternehmen“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2008/104 anzusehen?2. Wenn die erste Frage verneint wird:Sind bei der Berechnung einer nach nationalem Recht zur Konkretisierung des Merkmals „vorübergehend“ in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104 festgelegten Überlassungshöchstdauer im Fall eines Betriebsübergangs Veräußerer und Erwerber als ein „entleihendes Unternehmen“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2008/104 anzusehen, wenn sie demselben Konzern angehören und die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ununterbrochen auf demselben Arbeitsplatz erfolgt?3. Wenn die ersten beiden Fragen verneint werden:Ist der Übergang eines entleihenden Betriebs im Rahmen der Kontrolle, ob bei aufeinanderfolgenden Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers die Dauer noch als „vorübergehend“ betrachtet werden kann (Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104), zu berücksichtigen? Wenn dies bejaht...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 19.05.2025