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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
19.05.2025
Entscheidungen
#IX ZR 203/23
Bundesgerichtshof 

IX. Zivilsenat – Leitsatzentscheidung mit Berichtigungsbeschluss

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 203/23 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja JNEU: nein InsO § 143 Abs. 3 Satz 1, § 135 Abs. 2 Berichtigt durch Beschluss vom 8. Mai 2025 Kluckow, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Gru...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 19.05.2025