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13.05.2025
Pressemitteilung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 

Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung

Unternehmensregistrierung für Importeure nach EU-Methanverordnung gestartet Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle können ab sofort ihre Unternehmensregistrierung gemäß Artikel 27 der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 über das ELAN-K2 Online-Portal durchführen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Erfüllung der neuen Meldepflichten nach der Methanverordnung. Den Zugang zum ELAN-K2 Portal sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/methanvo. Nach oben
Unternehmensregistrierung für Importeure nach EU-Methanverordnung gestartet Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle können ab sofort ihre Unternehmensregistrierung gemäß Artikel 27 der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 über das ELAN-K2 Online-Portal durchführen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Erfüllung der neuen Meldepflichten nach der Methanverordnung. Den Zugang zum ELAN-K2 Portal sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/methanvo. Nach oben

Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.05.2025