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13.05.2025
Schlussanträge
#ECLI:EU:C:2025:347
European Court of Justice 

ABLV Bank/ CRU

Vorläufige Fassung SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTSANDREA BIONDIvom 13. Mai 2025(1)Rechtssache C‑602/22 PABLV Bank AS, in Liquidationgegen Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)„ Rechtsmittel – Wirtschafts- und Währungspolitik – Bankenunion – Verordnung (EU) Nr. 806/2014 – Art. 7 und 18 – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus – Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses, kein Abwicklungsverfahren einzuleiten – Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses – Ermessen – Umfan...
Vorläufige Fassung SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTSANDREA BIONDIvom 13. Mai 2025(1)Rechtssache C‑602/22 PABLV Bank AS, in Liquidationgegen Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)„ Rechtsmittel – Wirtschafts- und Währungspolitik – Bankenunion – Verordnung (EU) Nr. 806/2014 – Art. 7 und 18 – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus – Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses, kein Abwicklungsverfahren einzuleiten – Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses – Ermessen – Umfang der gerichtlichen Kontrolle “I.      Einleitung 1.        Hauptgegenstand des vorliegenden Rechtsmittels ist die Festlegung und Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse des Einheitlichen Abwicklungsausschusses („Single Resolution Board“, im Folgenden: SRB). Insbesondere betrifft die Frage, über die der Gerichtshof zu entscheiden hat, die Zuständigkeit des SRB für den Erlass eines förmlichen ablehnenden Beschlusses über die Festlegung eines Abwicklungskonzepts für ein Kreditinstitut im Rahmen des einheitlichen Abwicklungsmechanismus („Single Resolution Mechanism“, im Folgenden: SRM)(2).2.        Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragt die ABLV Bank AS (im Folgenden: ABLV Bank) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. Juli 2022, ABLV Bank/SRB (T‑280/18, EU:T:2022:429, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage gegen zwei Beschlüsse des SRB abgewiesen hat(3). Zusammenfassend(4) entschied der SRB in diesen Beschlüssen, kein...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.05.2025