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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
13.05.2025
Entscheidung
#2 AZR 72/24
Bundesarbeitsgericht 

2. Senat, Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität ,0,0

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2023 – 8 Sa 1277/22 – aufgehoben.2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Leitsatz Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wird durch das Berufen eines ausländischen Staates auf „Gründe aus dem hoheitlichen Bereich“ nicht insgesamt der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen...
Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2023 – 8 Sa 1277/22 – aufgehoben.2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Leitsatz Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung wird durch das Berufen eines ausländischen Staates auf „Gründe aus dem hoheitlichen Bereich“ nicht insgesamt der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen, sondern nur insoweit, wie eine Beurteilung hoheitlichen Handelns erfolgen müsste. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.2 Die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Klägerin arbeitete seit 1999 beim beklagten Staat in dessen Generalkonsulat in F. Zuletzt war sie im Bereich „Federal Benefits Unit“ eingesetzt. Die „Federal Benefits Units“ arbeiten in den Botschaften und Generalkonsulaten des beklagten Staates unter der Leitung des Außenministeriums und fungieren als Übersee-Vermittlungsstelle der US Social Security Administration. Aufgabe der Klägerin war die Unterstützung und Betreuung von Leistungsempfängern in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Österreich in Angelegenheiten der US-Sozialversicherungsdienste.3 Mit Schreiben vom 24. August 2020 kündigte der beklagte Staat das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. März 2021.4 Dagegen hat sich die Klägerin mit ihrer am 7. September 2020 beim Arbeitsgericht eingegangenen und...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.05.2025