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09.05.2025
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Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Schmuggel von Luxuswaren im Reiseverkehr

Am 28. April 2025 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. In den Koffern eines Ehepaares mit Wohnsitz in Deutschland wurden Taschen, Bekleidung von Luxusmarken sowie elf Parfüms namhafter Hersteller festgestellt. Die beiden Reisenden reisten ursprünglich von den Malediven ein.  Bei der Kontrolle des Bargeldes und der Geldbörse des Mannes wurden Rechnungen entdeckt, die dokumentierten, dass diese...
Am 28. April 2025 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. In den Koffern eines Ehepaares mit Wohnsitz in Deutschland wurden Taschen, Bekleidung von Luxusmarken sowie elf Parfüms namhafter Hersteller festgestellt. Die beiden Reisenden reisten ursprünglich von den Malediven ein.  Bei der Kontrolle des Bargeldes und der Geldbörse des Mannes wurden Rechnungen entdeckt, die dokumentierten, dass diese Waren während der Reise in Dubai eingekauft wurden. Der Warenwert betrug insgesamt circa 27.000 Euro.  Gegen die Reisenden wurden Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Rechnungen wurden als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 6.000 Euro. Zusatzinformation Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden. Zurück zum Bereich "Pressemitteilungen"

Angaben ohne Gewähr. Stand: 09.05.2025