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08.05.2025
Antrag
#8/5488
Regierungsparteien 

Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)

07.05.2025 Drucksache 8/5488 öffentlich Antrag –Fraktionen CDU, SPD und FDP Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO) Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Rechnung des Landesrechnungshofes ist nach § 80 Abs. 3 LHO mit der Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen. 2. Der Landtag benennt auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zwei Mitarbeiter aus dem Prüfungsdiens...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.05.2025