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08.05.2025
Antrag
Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)
07.05.2025
Drucksache
8/5488
öffentlich
Antrag
–Fraktionen CDU, SPD und FDP
Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach
§ 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Rechnung des Landesrechnungshofes ist nach § 80 Abs. 3 LHO mit der Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen.
2. Der Landtag benennt auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zwei
Mitarbeiter aus dem Prüfungsdiens...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.05.2025