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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
07.05.2025
Entscheidung
#9 AZR 39/24
Bundesarbeitsgericht 

9. Senat, Altersteilzeit und andere Formen des Vorruhestands ,0,1

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2023 – 18 Sa 1743/22 – aufgehoben.2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe des Übergangsgeldes bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer tariflichen Übergangsversorgung.2 Die Beklagte führt im Auftrag des Bundes deutschlandweit an 15 international...
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2023 – 18 Sa 1743/22 – aufgehoben.2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Höhe des Übergangsgeldes bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer tariflichen Übergangsversorgung.2 Die Beklagte führt im Auftrag des Bundes deutschlandweit an 15 internationalen Flughäfen – ua. vom Flughafen M – sowie in den Kontrollzentralen (sog. Center) L, B, K und M die im Luftverkehrsgesetz (Luft VG) aufgeführten Aufgaben der Flugverkehrskontrolle durch. Sie beschäftigt sowohl Fluglotsen als auch Arbeitnehmer verschiedener Berufsgruppen, die zusammengefasst als Flugdatenbearbeiter bezeichnet werden (FDB). Fluglotsen und FDB sind bestimmten Einsatzberechtigungsgruppen (EBG) eines Centers oder Towers (TWR) zugeordnet. Der Einsatz setzt eine spezifische Qualifikation voraus, die für jede EBG erworben werden muss.3 Die 1970 geborene Klägerin war seit dem 1. Juli 1991 bei der Beklagten als Fluglotsin im Center M beschäftigt. Sie war in der EBG Approach (EBG APP) eingesetzt.4 Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fanden die von der Beklagten geschlossenen Firmentarifverträge Anwendung. Zu diesen zählt der Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung Gmb H beschäftigten Fluglotsen vom 15. Februar 2018 (ÜVers TV-Lotsen)....

Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.05.2025