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06.05.2025
Pressemitteilung
Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Sachsen 

Afrikanische Schweinepest: Größe der Sperrzone II wird halbiert

Ministerin Köpping: »Tierseuchenrechtliche Auflagen entfallen in weiteren Gebieten Sachsens« Die Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen können aufgrund der positiven Seuchenlage weiter verkleinert werden. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag Sachsens und der Bundesregierung mit einer am 2. Mai 2025 veröffentlichten Verordnung zugestimmt. Demnach beschränkt sich das Sperrzone II genannte innere Restriktionsgebiet nunmehr auf einen kleinen Teil d...
Ministerin Köpping: »Tierseuchenrechtliche Auflagen entfallen in weiteren Gebieten Sachsens« Die Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen können aufgrund der positiven Seuchenlage weiter verkleinert werden. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag Sachsens und der Bundesregierung mit einer am 2. Mai 2025 veröffentlichten Verordnung zugestimmt. Demnach beschränkt sich das Sperrzone II genannte innere Restriktionsgebiet nunmehr auf einen kleinen Teil des Nordens der Landkreise Bautzen und Görlitz. Die Fläche der Sperrzone II halbiert sich von bisher knapp 3000 km2 auf nun 1400 km2 und wird im Norden von der Landesgrenze zu Brandenburg begrenzt. Damit ist - erstmals seit Ersteintrag der ASP am 31. 10. 2020 durch den Indexfall bei einem erlegten Wildschwein bei Krauschwitz - der an Polen grenzende Gebietsstreifen wieder ASP-frei. Das Gebiet behält aber den Status der Sperrzone I (Pufferzone) und auch der beidseits von Zäunen umschlossene ASP-Schutzkorridor bleibt erhalten. Damit soll ein Wiedereintrag der ASP durch Schwarzwild aus Polen verhindert werden. Die Pufferzone wird von bisher rund 1800 km2 auf nun 1500 km2 verkleinert. In den ab sofort nicht mehr zur Sperrzone II zählenden Gebieten entfallen die verschärften Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft und allgemeine Öffentlichkeit. Es gelten nunmehr dort die »milderen« Auflagen für die Sperrzone I. Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Staatsministerin Petra...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.05.2025