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03.05.2025
Pressemitteilungen
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes 

Achtung: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im Umlauf

Medieninfo vom: Press Release vom 02.05.2025 | Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Steuern Achtung: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im Umlauf  Das saarländische Finanzministerium warnt vor gefälschten E-Mails mit Zahlungsaufforderung, die im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschickt werden.  Aktuell werden erneut Betrugsversuche gemeldet, mit denen Betrüger unter Hinweis auf die Steuerverwaltung an persönliche Informationen und ...
Medieninfo vom: Press Release vom 02.05.2025 | Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft | Steuern Achtung: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im Umlauf  Das saarländische Finanzministerium warnt vor gefälschten E-Mails mit Zahlungsaufforderung, die im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschickt werden.  Aktuell werden erneut Betrugsversuche gemeldet, mit denen Betrüger unter Hinweis auf die Steuerverwaltung an persönliche Informationen und Geld von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen. Die E-Mails weisen als Absender fälschlicherweise das Bundeszentralamt für Steuern aus und tragen Überschriften wie beispielsweise: "Hinweis zur verspäteten Abgabe der Einkommensteuer 2023" oder ähnliches. Bürgerinnen und Bürgern werden hierin zur Zahlung eines Verspätungszuschlags aufgefordert. Die gefälschten E-Mails werden von verschiedenen Absenderadressen, bspw. "news@bzst-infos.de“ oder "info@bzst-zahlungsfrist.com" versendet und enthalten häufig ein PDF-Dokument,  das einen Bescheid des BZSt darstellen soll. In der E-Mail werden die Empfänger dazu aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um angebliche Strafen für eine verspätete Abgabe der Steuererklärung zu begleichen. Achtung – Keine Zahlungen leisten! Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten, empfehlen wir, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Die Steuerverwaltungen werden in einer E-Mail niemals...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 03.05.2025