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Deutschland Bund Bundesgerichte BAG
02.05.2025
Entscheidung
3. Senat, Ansprüche des Pensions-Sicherungs-Vereins - Verjährung ,0,0
Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2024 – 4 Sa 36/23 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Leitsatz Auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene und kapitalisierte Forderungen gegen die Insolvenzmasse verjähren gemäß § 18 a Satz 1 Betr AVG in 30 Jahren. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Verjährung zur Insolvenztabelle angemeldeter Forderungen aus betrieblicher Altersve...
Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2024 – 4 Sa 36/23 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Leitsatz Auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene und kapitalisierte Forderungen gegen die Insolvenzmasse verjähren gemäß § 18 a Satz 1 Betr AVG in 30 Jahren. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Verjährung zur Insolvenztabelle angemeldeter Forderungen aus betrieblicher Altersversorgung.2 Der Kläger ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Gmb H & Co. KG (Schuldnerin), die ihren Arbeitnehmern Betriebsrentenzusagen erteilt hatte. Das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 28. Januar 2010 eröffnet.3 Der Kläger meldete mit Schreiben vom 3. März 2010, 28. November 2013 und 16. November 2016 auf ihn übergegangene Forderungen aus betrieblicher Altersversorgung i Hv. insgesamt 157.637,56 Euro an, die der Beklagte zur laufenden Nummer 33 zur Tabelle feststellte. Der Anmeldung vom 16. November 2016 fügte der Kläger ein versicherungsmathematisches Gutachten bei, welches für die Abzinsung der zu kapitalisierenden Betriebsrentenansprüche einen Rechnungszinssatz i Hv. 5,5 v H zugrunde legte.4 Nachdem der Senat mit Urteil vom 18. Mai 2021 (- 3 AZR 317/20 -) entschieden hatte, dass bei der Kapitalisierung von...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.05.2025