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29.04.2025
Pressemitteilung
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein 

Landesregierung veröffentlicht zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Windenergie

KIEL. Die Landesregierung hat heute (29. April) den zweiten Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Der Entwurf ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 21. Mai 2025 zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 21. Juli 2025. "Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir die Windenergienutzung vorantreiben wollen. Er ist die entscheidende Grundlage für den weiteren konsequenten Ausbau der ...
KIEL. Die Landesregierung hat heute (29. April) den zweiten Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Der Entwurf ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 21. Mai 2025 zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 21. Juli 2025. "Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir die Windenergienutzung vorantreiben wollen. Er ist die entscheidende Grundlage für den weiteren konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien und für unser Ziel, etwa 3 Prozent der Landesfläche für eine Windenergienutzung bereitzustellen. Der LEP Windenergie ist also ein zentraler Baustein für die Energiewende in Schleswig-Holstein. Mit dem zweiten Planentwurf berücksichtigen wir viele Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung", erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Umweltminister Tobias Goldschmidt: "Windenergie aus Norddeutschland ist kostengünstig und ein großes Pfund für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes, aber auch für den Schutz des Klimas. Mir ist wichtig, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht unter die Räder kommt, denn auch die Artenvielfalt ist natürliche Lebensgrundlage für uns Menschen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Anpassungen der natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung nicht auf Kosten des Naturschutzes gehen, sondern eher redaktioneller Art sind. So...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 29.04.2025