Dokumente
Deutschland Bund Bundesregierung Bundesministerien bis zur 20. Wahlperiode BMJ
29.04.2025
Pressemitteilung
Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen
Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern. Seite teilenSeite teilenLinkedInXFacebookThreadsWhatsAppMail
Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern. Seite teilenSeite teilenLinkedInXFacebookThreadsWhatsAppMail
Angaben ohne Gewähr. Stand: 29.04.2025