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29.04.2025
Pressemitteilung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Jetzt neu: Aktualisierter Wiedereinstiegsrechner berechnet mögliches Einkommen

Wer beruflich wieder einsteigen möchte - etwa nach der Geburt eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen - weiß oft nicht, wie sich die Gehälter entwickelt haben und welches Einkommen aktuell üblich ist. Hier unterstützt der aktualisierte Wiedereinstiegsrechner. Viele Menschen möchten nach der Geburt eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen wieder in den Beruf einsteigen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf spricht Vielen: Chancen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung,...
Wer beruflich wieder einsteigen möchte - etwa nach der Geburt eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen - weiß oft nicht, wie sich die Gehälter entwickelt haben und welches Einkommen aktuell üblich ist. Hier unterstützt der aktualisierte Wiedereinstiegsrechner. Viele Menschen möchten nach der Geburt eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen wieder in den Beruf einsteigen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf spricht Vielen: Chancen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung, (mehr) wirtschaftliche Eigenständigkeit, die finanzielle Absicherung der Familie und die Vermeidung von Altersarmut durch den Erwerb von Rentenansprüchen. Der Wiedereinstiegsrechner des Bundesgleichstellungsministeriums hilft Wiedereinsteigenden dabei, die individuellen Gehalts- und Rentenansprüche für ihre Branche besser einzuschätzen. Der aktualisierte Rechner ermöglicht es Interessierten mit wenigen Angaben das voraussichtliche Gehalt sowie mögliche Rentenansprüche, die durch die Beschäftigung erworben werden können, zu ermitteln. Wiedereinstieg erleichtern, Gleichstellung fördern Der Wiedereinstiegsrechner ist Teil der Maßnahmen des Bundesfamilienministeriums zur Förderung der wirtschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Aktionsprogramm "Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Perspektiven schaffen" (GAPS), Menschen bei der professionellen Neuorientierung, Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder dem beruflichen Wiedereinstieg. Das Entgelttransparenzgesetz...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 29.04.2025