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23.04.2025
Pressemitteilungen
Zustandekommen von Strom- und Gaslieferungsverträgen bei Vermietung der einzelnen Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge
Pressemitteilung Nr. 79/25 vom 23.4.2025 Siehe auch: Beschluss des VIII. Zivilsenats vom 15.4.2025 - VIII ZR 300/23 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 79/2025 Zustandekommen von Strom- und Gaslieferungsverträgen bei Vermietung der einzelnen Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge Beschluss vom 15. April 2025 - VIII ZR 300/23 Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich - bei Fehlen eine...
Pressemitteilung Nr. 79/25 vom 23.4.2025 Siehe auch: Beschluss des VIII. Zivilsenats vom 15.4.2025 - VIII ZR 300/23 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 79/2025 Zustandekommen von Strom- und Gaslieferungsverträgen bei Vermietung der einzelnen Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge Beschluss vom 15. April 2025 - VIII ZR 300/23 Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich - bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags - das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) - und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter - einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt. Sachverhalt: Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen, nimmt die beklagte Vermieterin auf Zahlung von Entgelt für die Belieferung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung in Anspruch. Die Zimmer der Wohnung waren einzeln mit gesonderten Mietverträgen über unterschiedliche Laufzeiten vermietet, wobei sämtlichen Mietern das Recht zur Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad eingeräumt wurde. Nur die Wohnung, nicht hingegen die einzelnen Zimmer, verfügte über einen Zähler für Strom und Gas und wurde von der Klägerin mit Strom und Gas beliefert. Ein schriftlicher Energieversorgungsvertrag bestand...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.04.2025