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23.04.2025
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Richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin – Gebührenbescheid der DAkkS rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Konformitätsbewertungsstelle gegen einen Gebührenbescheid der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zurückgewiesen und in seiner Entscheidung verdeutlicht, dass bei einer Gebührenfestsetzung nicht dargelegt werden muss, warum eine Amtshandlung vorgenommen wurde. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Hintergrund der KlageDie Klägerin hatte gegen einen Gebührenbescheid der DAkkS Klage erhoben. Gegenstand der Klage waren die Gebühren und Aus...
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Konformitätsbewertungsstelle gegen einen Gebührenbescheid der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zurückgewiesen und in seiner Entscheidung verdeutlicht, dass bei einer Gebührenfestsetzung nicht dargelegt werden muss, warum eine Amtshandlung vorgenommen wurde. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Hintergrund der KlageDie Klägerin hatte gegen einen Gebührenbescheid der DAkkS Klage erhoben. Gegenstand der Klage waren die Gebühren und Auslagen, die der Klägerin im Zusammenhang mit einer Überwachungsbegutachtung ihrer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 entstanden sind.Die DAkkS führte im Zeitraum von Januar bis Februar 2022 eine Begutachtung bei der Klägerin durch. Dafür stellte die DAkkS der Klägerin Gebühren in Höhe von rund 21.200 Euro in Rechnung. Gegen diesen Gebührenbescheid legte die Klägerin Widerspruch ein, da sie die zugrunde liegenden Tätigkeiten der DAkkS-Bediensteten für nicht nachvollziehbar und überhöht hielt. Die Begründung des Gebührenbescheids wurde als unzureichend erachtet; zudem seien einige Tätigkeiten doppelt berechnet worden. Die Zeitaufwände, insbesondere für Vorbereitung und Nachbereitung, seien unverhältnismäßig hoch. Zudem seien interne Arbeiten abgerechnet worden, die der Klägerin nicht in Rechnung gestellt werden dürften.Die DAkkS hatte den Widerspruch mit der Begründung zurückgewiesen, die dokumentierten Zeiten ihrer Mitarbeitenden und ihre Auslagen seien korrekt und...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.04.2025