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17.04.2025
Aktuelles
Fernstraßen-Bundesamt 

B 7n: Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung

B 7n: Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung17. April 2025 | Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig beantragt. Am 28. April 2025 beginnt die Auslegung der Unterlagen.Die Bundesstraße 7 soll in Fortführung der A46 zwischen der Anschlussstelle Bestwig-Nuttlar und der B480 nordöstlich Brilon neu gebaut werden. Sie wird westlich von Bril...
B 7n: Linienbestimmungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung17. April 2025 | Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Linienbestimmungsverfahren beim Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig beantragt. Am 28. April 2025 beginnt die Auslegung der Unterlagen.Die Bundesstraße 7 soll in Fortführung der A46 zwischen der Anschlussstelle Bestwig-Nuttlar und der B480 nordöstlich Brilon neu gebaut werden. Sie wird westlich von Brilon (Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) Busdepot) über eine Verbindungsrampe an die tiefer liegende B 7 „alt“ angebunden. Weitere Anbindungen an das nachgeordnete Verkehrsnetz sind am „Mühlenweg“ und an der „Scharfenberger Straße“ vorgesehen. Vorzugsvariante ist die Variante 1-2b-7-5/6.AuslegungDie Unterlagen werden vom 28. April bis einschließlich 27. Mai 2025 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie hier.

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.04.2025