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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
17.04.2025
Entscheidungen
#IX R 2/24
Bundesfinanzhof 

IX. Senat – Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts

Urteil vom 03. Dezember 2024, IX R 2/24 Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts ECLI:DE:BFH:2024:U.031224. IXR 2.24.0 BFH IX. Senat ESt G § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, ESt G § 21, FGO § 118 Abs 2, GG Art 3 Abs 1, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, ESt G VZ 2020 vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht , 13. Dezember 2023, Az: 3 K 162/23 Leitsätze Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil ...
Urteil vom 03. Dezember 2024, IX R 2/24 Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts ECLI:DE:BFH:2024:U.031224. IXR 2.24.0 BFH IX. Senat ESt G § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, ESt G § 21, FGO § 118 Abs 2, GG Art 3 Abs 1, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, ESt G VZ 2020 vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht , 13. Dezember 2023, Az: 3 K 162/23 Leitsätze Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.12.2023 - 3 K 162/23 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand I. Streitig ist die steuerliche Behandlung von Schuldzinsen nach der unentgeltlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Vermietungsobjekt. Mit notariellem Vertrag vom 14.06.2019 übertrug der Beigeladene einen ideellen 2/5-Miteigentumsanteil eines bis dahin in seinem Alleineigentum befindlichen, fremdvermieteten Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf seinen Sohn. Ein Schuldbeitritt oder eine Schuldübernahme der aus der Anschaffung dieses Grundstücks resultierenden Darlehensverbindlichkeiten...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.04.2025