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Deutschland Bund Bundesgerichte BVerwG
16.04.2025
Pressemitteilungen
#BVerwG 1 C 18.24; BVerwG 1 C 19.24
Bundesverwaltungsgericht 

Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable anerkannte Flüchtlinge in Griechenland

Verfahrensinformation Tatsachenrevisionen in asylrechtlichen Verfahren betreffend Griechenland Die Kläger der gemeinsam zu verhandelnden Verfahren sind ein im Gebiet Nordgaza geborener 34-jähriger Mann ungeklärter Staatsangehörigkeit (BVerwG 1 C 18.24) und ein 32-jähriger somalischer Staatsangehöriger (BVerwG 1 C 19.24). Ihnen wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die in Deutschland gestellten weiteren Asylanträge als unzulä...
Verfahrensinformation Tatsachenrevisionen in asylrechtlichen Verfahren betreffend Griechenland Die Kläger der gemeinsam zu verhandelnden Verfahren sind ein im Gebiet Nordgaza geborener 34-jähriger Mann ungeklärter Staatsangehörigkeit (BVerwG 1 C 18.24) und ein 32-jähriger somalischer Staatsangehöriger (BVerwG 1 C 19.24). Ihnen wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die in Deutschland gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig ab (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) und drohte den Klägern die Abschiebung nach Griechenland an.Die hiergegen erhobenen Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufungen der Kläger zurückgewiesen, da ihnen unter Zugrundelegung der von der Rechtsprechung geforderten hohen Schwelle der Erheblichkeit bei einer Rückkehr nach Griechenland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art. 4 GRCh, Art. 3 EMRK) drohe. Zwar weise das griechische Aufnahmesystem für anerkannte Schutzberechtigte weiterhin erhebliche Defizite auf. Diese führten aber nicht allgemein zu systemischen Mängeln, die jedenfalls nicht für arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte bestünden. Angehörige dieser Gruppe könnten die ersten sechs Monate, in denen kein Anspruch auf ein garantiertes Mindesteinkommen bestehe, im Allgemeinen durch Eigeninitiative bei der Suche nach einer Unterkunft...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.04.2025