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16.04.2025
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Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel
So muss im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett die Angabe "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem (Bezeichnung des Organismus – z. B. Mais) hergestellt" angegeben sein. Dies gilt auch dann, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile im Endprodukt nicht nachweisbar sind (z. B. bei Pflanzenölen aus GVO). Sie unterliegen ebenso der Kennzeichnungspflicht. Damit haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahlfreiheit, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu en...
So muss im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett die Angabe "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem (Bezeichnung des Organismus – z. B. Mais) hergestellt" angegeben sein. Dies gilt auch dann, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile im Endprodukt nicht nachweisbar sind (z. B. bei Pflanzenölen aus GVO). Sie unterliegen ebenso der Kennzeichnungspflicht. Damit haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahlfreiheit, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden.
Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.04.2025