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15.04.2025
Meldung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

Aufnahme als Schiedsrichterin/Schiedsrichter und/oder Vermittlerin/Vermittler in die Verzeichnisse des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Die Bundesrepublik Deutschland ist als einer von 158 Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten vom 18. März 1965 ( ICSID-Konvention) berechtigt, alle sechs Jahre jeweils maximal vier Personen zur Aufnahme in das Schiedsrichter- und in das Vermittlerverzeichnis des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) zu benennen. Qualifizierte Personen, die Interesse an einer Benennu...
Die Bundesrepublik Deutschland ist als einer von 158 Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten vom 18. März 1965 ( ICSID-Konvention) berechtigt, alle sechs Jahre jeweils maximal vier Personen zur Aufnahme in das Schiedsrichter- und in das Vermittlerverzeichnis des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) zu benennen. Qualifizierte Personen, die Interesse an einer Benennung durch die Bundesrepublik Deutschland haben, können ihr Interesse bis zum 30. Mai 2025 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekunden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit vollständig ausgefülltem ICSID Formular (DOCX, 44 KB) an ICSID2025@bmwk.bund.de. Welche Qualifikationen für die Benennung durch die Bundesrepublik Deutschland vorausgesetzt werden und weitere Informationen zum Auswahlprozess erfahren Sie hier.Über das ICSID Das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) ist ein Teil der Weltbank-Gruppe und dort seit 1966 aufgrund der ICSID-Konvention angesiedelt. ICSID ist die bedeutendste internationale Institution zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Die ICSID-Konvention enthält in den Artikeln 12 bis 16 Vorgaben u.a. für die Konstituierung und die Zusammensetzung des Schiedsrichterverzeichnisses („Panel of Arbitrators“) und des Vermittlerverzeichnisses („Panel of Conciliators“).

Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.04.2025