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11.04.2025
Erscheinung
Leistungsanträge in der Versicherungsbranche: BaFin erwartet grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats
Erscheinung:11.04.2025 |
Thema Versicherungen Aufsichtsmitteilung Leistungsanträge in der Versicherungsbranche: BaFin erwartet grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats In den letzten Monaten haben die BaFin zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über sehr lange Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen erreicht. Gemäß der zivilrechtlichen Bestimmung des § 14 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Geldleistungen eines Versicherers mit dem Abschl...
Erscheinung:11.04.2025 | Thema Versicherungen Aufsichtsmitteilung Leistungsanträge in der Versicherungsbranche: BaFin erwartet grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats In den letzten Monaten haben die BaFin zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über sehr lange Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen erreicht. Gemäß der zivilrechtlichen Bestimmung des § 14 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Geldleistungen eines Versicherers mit dem Abschluss der notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung des Versicherers fällig. Notwendige Erhebungen sind alle Maßnahmen, die ein durchschnittlich sorgfältiges Versicherungsunternehmen anstellen muss, um das Bestehen und den Umfang seiner Leistungspflicht abschließend zu ermitteln. Die Prüfung schließt auch eine gewisse Überlegungsfrist des Versicherers ein. Hat demnach der Versicherer alle vom Versicherungsnehmer erbetenen Informationen erhalten und sind keine weiteren sachlichen Gründe für die Leistungsverweigerung ersichtlich, hat die Erstattung unverzüglich zu erfolgen. Die Versicherungsaufsicht achtet gemäß § 294 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) auf die Einhaltung der Gesetze, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten, und auf die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten. Nach § 294 Abs. 3 VAG ist Gegenstand der rechtlichen Aufsicht insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung des...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 11.04.2025