Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
10.04.2025
Entscheidungen
X. Senat – Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen
Beschluss vom 21. März 2025, X B 21/25 (Ad V) Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen ECLI:DE:BFH:2025:BA.210325. XB 21.25.0 BFH X. Senat AO § 240 Abs 1 S 1, AO § 361 Abs 2 S 5, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3 S 1, GG Art 3 Abs 1, BGB § 158 Abs 1, BGB § 159, AO § 241, AO §§ 241 ff vorgehend FG Köln, 17. Januar 2025, Az: 12 V 1324/24 Leitsätze 1. Aufgrund des deutlichen und nachhaltige...
Beschluss vom 21. März 2025, X B 21/25 (Ad V) Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen ECLI:DE:BFH:2025:BA.210325. XB 21.25.0 BFH X. Senat AO § 240 Abs 1 S 1, AO § 361 Abs 2 S 5, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3 S 1, GG Art 3 Abs 1, BGB § 158 Abs 1, BGB § 159, AO § 241, AO §§ 241 ff vorgehend FG Köln, 17. Januar 2025, Az: 12 V 1324/24 Leitsätze 1. Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge.2. Wenn das Finanzamt (FA) zwar Aussetzung der Vollziehung (Ad V) gewährt, deren Wirkung aber von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig macht, bewirkt die spätere Leistung der Sicherheit im Regelfall, dass die Ad V mit (Rück-)Wirkung ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verfügung eintritt und zuvor etwaig entstandene Säumniszuschläge entfallen. Das FA kann allerdings ausdrücklich anordnen, dass die Wirkung der Ad V erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung der Sicherheit beginnt (Anschluss an den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10.12.1986 - I B 121/86, BFHE 149, 6, BSt Bl II 1987, 398, unter II.3.d). Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 17.01.2025 - 12 V 1324/24...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.04.2025