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07.04.2025
Antwort auf schriftliche Anfragen
#P10_RE(2024)002956
Europäisches Parlament 

Answer for question E-002956/24

DE E-002956/2024 Antwort von Magnus Brunner im Namen der Europäischen Kommission (8.4.2025) 1. Die Kommission betrachtet „vorrangige Dritte“ als die Parteien, für die der Rat die Kommission als Verhandlungsführerin der Union zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt und Verhandlungsrichtlinien für internationale Übereinkünfte zwischen der Union und Dritten über den Austausch personenbezogener Daten mit Europol angenommen hat1. 2. Gemäß Artikel 23 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/7942 kann...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.04.2025