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08.04.2025
Klage (ABl.)
European Court of Justice 

Ungarn/ Kommission und CINEA

Klage, eingereicht am 18. Februar 2025 – Ungarn/Kommission und CINEA(Rechtssache T-110/25)Verfahrenssprache: Ungarisch Parteien Kläger: Ungarn (vertreten durch M. Z. Fehér und G. Koós als Bevollmächtigte)Beklagte: Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)Anträge Der Kläger beantragt,den Beschluss MOVE. SRD.1.001(2024)9815594 der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären;hilfsweise, den Beschluss der CINEA einschließlich der darin ent...
Klage, eingereicht am 18. Februar 2025 – Ungarn/Kommission und CINEA(Rechtssache T-110/25)Verfahrenssprache: Ungarisch Parteien Kläger: Ungarn (vertreten durch M. Z. Fehér und G. Koós als Bevollmächtigte)Beklagte: Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)Anträge Der Kläger beantragt,den Beschluss MOVE. SRD.1.001(2024)9815594 der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären;hilfsweise, den Beschluss der CINEA einschließlich der darin enthaltenen Belastungsanzeige Nr. 3242415645 vom 18. Dezember 2024 für nichtig zu erklären;der Kommission und der CINEA die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die ungarische Regierung stützt sich für den Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses MOVE. SRD.1.001(2024)9815594 der Europäischen Kommission auf ein einziges rechtliches Argument. Die Kommission habe Art. 1 Abs. 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 in Verbindung mit Art. 22 der Verordnung (EG) Nr. 58/20032 dadurch falsch ausgelegt, dass sie den Antrag der ungarischen Regierung, eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der CINEA auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/19 zu Ende zu führen, ohne Prüfung in der Sache zurückgewiesen habe. In Bezug auf die Kette von Rechtsakten der CINEA und insbesondere die Finanzhilfevereinbarung INEA/CEF/TRAIN/M 2014/1044542 stützt sich die ungarische Regierung auf zwei rechtliche Argumente, die die Nichtigkeit der von der CINEA am...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.04.2025