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16.07.2015
Antwort (LReg)
6/2002 

Planung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Bereich Werder (Havel)

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2002Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 711 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/1617Planung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Bereich Werder (Havel) Wortlaut der Kleinen Anfrage 711 vom 2. Juni 2015: Derzeit setzt das für den Hochwasserschutz und die Hochwasserrisikovorsorge zuständige Ministerium auf der Grundlage der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2002Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 711 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/1617Planung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Bereich Werder (Havel) Wortlaut der Kleinen Anfrage 711 vom 2. Juni 2015: Derzeit setzt das für den Hochwasserschutz und die Hochwasserrisikovorsorge zuständige Ministerium auf der Grundlage der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) Überschwemmungsgebiete entlang der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse fest. Damit verbunden sind tiefgreifende Einschränkungen der Nutzung des Eigentums, der bauleitplanerischen Selbstbestimmung der Kommunen sowie der landwirtschaftlichen Flächennutzung. In der Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz am 11.03.2015 gaben Minister Vogelsänger sowie der für Hochwasserschutz zuständige Abteilungsleiter des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) an, sich derzeit ausschließlich auf dieses Verfahren entlang der Schwarzen Elster zu konzentrieren und keine weiteren Festsetzungsverfahren entlang anderer Fließgewässer im Land Brandenburg durchzuführen. Dennoch sind Grundeigentümer entlang der Havel im Bereich Werder (Havel) bereits heute von Einschränkungen betroffen, obwohl hier ein Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG überhaupt noch nicht...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.07.2015