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27.03.2025
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Bundespolizei 

BPOLD-H: Hannover Hbf: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und …

27.03.2025 – 12:00 Bundespolizeidirektion Hannover BPOLD-H: Hannover Hbf: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art 2 Dokumente A 1_Skizze_Hbf_Hannover_Gültigkeitsbereich_der_AGV_1.pdf PDF - 749 k BAllgemeinverfügung_Hannover_gesiegelt.pdf PDF - 2,4 MBHannover (ots)Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von ge...
27.03.2025 – 12:00 Bundespolizeidirektion Hannover BPOLD-H: Hannover Hbf: Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art 2 Dokumente A 1_Skizze_Hbf_Hannover_Gültigkeitsbereich_der_AGV_1.pdf PDF - 749 k BAllgemeinverfügung_Hannover_gesiegelt.pdf PDF - 2,4 MBHannover (ots)Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover (siehe Skizze). Die Allgemeinverfügung wird bis zum 30. April 2025 verlängert. Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (Waff G) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der "Raschplatzhalle" sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Dienstag, 1....

Angaben ohne Gewähr. Stand: 27.03.2025