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11.03.2025
Klage (ABl.)
Sumitomo Chemical Agro Europe/ ECHA
Klage, eingereicht am 28. Januar 2025 – Sumitomo Chemical Agro Europe/ECHA(Rechtssache T-61/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerin: Sumitomo Chemical Agro Europe SAS (Saint-Didier-au-Mont-d’Or, Frankreich)(vertreten durch Rechtsanwalt K. Van Maldegem und Rechtsanwältin M. Grunchard)Beklagte: Europäische Chemikalienagentur Anträge Die Klägerin beantragt,die Klage für zulässig und begründet zu erklären;die Entscheidung der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur vom 26....
Klage, eingereicht am 28. Januar 2025 – Sumitomo Chemical Agro Europe/ECHA(Rechtssache T-61/25)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Klägerin: Sumitomo Chemical Agro Europe SAS (Saint-Didier-au-Mont-d’Or, Frankreich)(vertreten durch Rechtsanwalt K. Van Maldegem und Rechtsanwältin M. Grunchard)Beklagte: Europäische Chemikalienagentur Anträge Die Klägerin beantragt,die Klage für zulässig und begründet zu erklären;die Entscheidung der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur vom 26. November 2024 in der Sache A-010-2023 (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) für nichtig zu erklären;der Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:Art. 54 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1 sei dadurch rechtswidrig ausgelegt und angewendet worden, dass seine Anwendung auf die beschränkten Szenarios künstlich verengt worden sei und andere Szenarios – wie das der Klägerin – nicht berücksichtigt worden seien, die auch eine Prüfung der technischen Äquivalenz erfordern würden. Die „Empfehlungen für Antragsteller über Informationsanforderungen und die Bewertung von Anträgen für technische Äquivalenz von aktiven Mikroorganismen“ der Beklagten sei nicht hinreichend berücksichtigt worden.____________1 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 11.03.2025