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10.03.2025
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Bundesministerium des Innern und für Heimat 

Änderung bei Einreise und Aufenthalt für Schutzsuchende aus der Ukraine

Im November 2024 wurden die gesetzlichen Regelungen für Einreise und Aufenthalt Geflüchteter aus der Ukraine angepasst. Die folgende Zusammenfassung soll einen Überblick über die Änderungen ermöglichen. Rechtlich verbindlich sind die entsprechenden Verordnungen: Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Ukraine Aufenth ÜV) Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (Ukraine Aufenth FGV). Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in...
Im November 2024 wurden die gesetzlichen Regelungen für Einreise und Aufenthalt Geflüchteter aus der Ukraine angepasst. Die folgende Zusammenfassung soll einen Überblick über die Änderungen ermöglichen. Rechtlich verbindlich sind die entsprechenden Verordnungen: Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Ukraine Aufenth ÜV) Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (Ukraine Aufenth FGV). Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, die keinen für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel besitzen, können bis zum 4. Dezember 2025 nach Deutschland einreisen und sich anschließend für einen Zeitraum von 90 Tagen ab der erstmaligen Einreise im Bundesgebiet aufhalten.  Dies gilt auch für in der Ukraine nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge und Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genießen. Der vorübergehende Schutz für ukrainische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, deren nach § 24 Aufenth G ausgestellte Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2025 noch gültig ist, wird automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.  Diese Personengruppe muss keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine, die am 24. Februar 2022 in der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.03.2025