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07.03.2025
Beschluss
AlzChem Trostberg/ Kommission
BESCHLUSS DER PRÄSIDENTIN DER ZEHNTEN KAMMER DES GERICHTS 26. Februar 2025(*)„ Streichung “In der Rechtssache T-229/19,Alz Chem Trostberg Gmb H mit Sitz in Trostberg (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwälte F. Wagner und T. Hartmann,Klägerin,gegen Europäische Kommission, vertreten durch T. Maxian Rusche, K. Herrmann und C. Kovacs als Bevollmächtigte, Beklagte, 1 Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV, die am 8. April 2019 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, beantragt die Kläg...
BESCHLUSS DER PRÄSIDENTIN DER ZEHNTEN KAMMER DES GERICHTS 26. Februar 2025(*)„ Streichung “In der Rechtssache T-229/19,Alz Chem Trostberg Gmb H mit Sitz in Trostberg (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwälte F. Wagner und T. Hartmann,Klägerin,gegen Europäische Kommission, vertreten durch T. Maxian Rusche, K. Herrmann und C. Kovacs als Bevollmächtigte, Beklagte, 1 Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV, die am 8. April 2019 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2019/56 der Kommission vom 28. Mai 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach Paragraf 19 Strom NEV (ABl. 2019, L 14, S. 1).2 Mit Schreiben, das am 29. Oktober 2024 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.3 Mit Schreiben, das am 16. November 2024 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Europäische Kommission die Klagerücknahme zur Kenntnis genommen und hat gemäß Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung beantragt, der Klägerin die Kosten aufzuerlegen.4 Unter diesen Umständen ist über den am 5. Juli 2019 von der Bundesrepublik Deutschland gestellten Antrag auf Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Klägerin nicht zu entscheiden.5 Nach Art. 136 Abs. 1 der...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.03.2025