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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
28.02.2025
Entscheidungen
5. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5 StR 542/24
vom
11. Februar 2025
in der Strafsache
gegen
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.
ECLI:DE:BGH:2025:110225B5STR542.24.0
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2025 gemäß § 349
Abs. 2 sowie entsprechend § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Bremen vom 30. Mai 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet
verworfen, da...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.02.2025
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